Kurzbeschreibung
Diese Anleitung beschreibt die vollständige Vorgehensweise zur Mehrwertsteuer-Abklärung, zur Einrichtung der MWST-Funktionen im ZaWin-System sowie zur Erstellung der MWST-Abrechnung. Alle Schritte sind in der Originalreihenfolge strukturiert und praxisorientiert aufbereitet.
Inhalt:
Zuteilen der MWST-Sätze im Tarifplan
MWST-Gesetz
Kurzbeschreibung
Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zur Mehrwertsteuerpflicht und Einordnung der MWST-pflichtigen und nicht MWST-pflichtigen Umsätze.
Prüfen, ob der Jahresumsatz die Untersteuergrenze von Fr. 100'000.– überschreitet.
Keine Begrenzung des Steuerbetrages.
Was zählt zum MWST pflichtigen Umsatz:
⇾ Orthodontische Hilfsteile
⇾ Technikkosten für kieferorthopädische Apparaturen
⇾ Technikkosten für abnehmbare Prothetik
⇾ Abgegebene Medikamente
⇾ Prophylaxematerial
⇾ Ästhetische Arbeiten durch Hilfspersonal
⇾ Zur Verfügung stellen von Personal
⇾ Zur Verfügung stellen von Infrastruktur
⇾ Labor intern (nur wenn abnehmbar)
⇾ Labor extern (nur wenn abnehmbar)
Tipp: Im Zweifelsfall sprechen Sie sich mit Ihrem Treuhänder ab.
Was zählt NICHT zum MWST pflichtigen Umsatz:
⇾ Alle zahnärztlichen Leistungen
⇾ Implantat Material
⇾ Abdrücke
⇾ Einpassen inkl. Retuschen
⇾ Nachziehen der Bänder
⇾ Festsitzende Prothetik usw …
Beispiel: Die Leistung 4834 Bracket mit 11 Taxpunkten ist nicht MWST pflichtig. Jedoch werden im ZaWin® die Materialkosten separat erzeugt: Material für 4834 mit Fr. 6.55
Zuteilen der MWST-Sätze im Tarifplan
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Einrichten der korrekten MWST-Sätze für Medikamente, Materialien und Laborpositionen im Tarifplan.
Menü öffnen: Extras ⇾ Einstellungen ⇾ Tarifplan/Medikamente mutieren.
Ordner Medikamente wählen und ein Medikament auswählen.
Unter Register Abrechnung den passenden MWST-Steuersatz setzen.
Bei rückwirkender Auswertung den Knopf Aktualisieren anwählen und alle Behandlungen in Arbeit und Abgeschlossen einbeziehen.
Vorgang für Diverses wiederholen.
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Laborpositionen prüfen und falls notwendig hinzufügen:
⇾ Labor extern mit MWST
⇾ Labor extern ohne MWST
⇾ Labor intern Über Drucken
die Mehrwertsteuer-Abklärungsliste erzeugen.
Wichtig:
⇾ Zuordnung der Steuersätze muss gesetzeskonform erfolgen.
⇾ Rückwirkende Aktualisierung ist zwingend, wenn Steuersätze nachträglich angepasst wurden.
MWST-Abklärungsliste
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Erstellen der Abklärungsliste zur Bestimmung der MWST-Pflicht anhand des Umsatzes.
Zeitraum der Abrechnungsperiode eingeben (Halbjahr oder Quartal).
Fertigstellen wählen.
Abklärungsliste prüfen.
Umsatz Verkauf exkl. MWST auswerten.
Wichtig:
⇾ Übersteigt der Jahresumsatz exkl. MWST Fr. 100'000.–, besteht MWST-Pflicht.
⇾ Empfehlung: Liste quartalsweise drucken, insbesondere bei Nähe zur Untersteuergrenze.
MWST im ZaWin aktivieren
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Aktivieren der Mehrwertsteuerfunktion zum Geschäftsjahresbeginn.
Persönliche MWST-Nummer bei ESTV anfordern (falls noch nicht vorhanden).
Menü öffnen: Extras ⇾ Optionen ⇾ Optionen global ⇾ Rechwesen ⇾ Mehrwertsteuer.
Mehrwertsteuer aktivieren.
Prüfen, ob die Einstellungen korrekt übernommen wurden.
Wichtig:
⇾ Änderungen wirken sofort auf die Abrechnung.
⇾ Risiko bei bereits abgerechneten MWST-Fällen → Einstellungen nur in Absprache mit Treuhänder ändern.
⇾ Optionen wie Mehrwertsteuer exklusiv berechnen oder Mehrwertsteuer vereinnahmt nur mit Bewilligung aktivieren.
MWST einrichten
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Hinterlegen der MWST-Nummer und Festlegen des Gültigkeitsdatums.
Menü öffnen: Adressen ⇾ Praxis.
MWST-Nummer erfassen.
Gültigkeitsdatum unter gültig ab eintragen.
Bei mehreren Praxen MWST pro Mandant einstellen.
Falls Nummer noch ausstehend ist, provisorisch pendent eintragen.
Wichtig:
⇾ Rechnungen ab dem Gültigkeitsdatum automatisch mit MWST-Ausweis.
MWST verwalten
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Verwalten der Mehrwertsteuersätze im System.
Menü öffnen: Extras ⇾ Einstellungen ⇾ Mehrwertsteuer verwalten.
Sätze prüfen.
Änderungen bei MWST-Anpassungen durch System-Updates übernehmen.
Wichtig:
⇾ Manuelle Anpassungen sind in der Regel nicht erforderlich.
Leistungserfassung
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Erfassen der Leistungen mit automatischer Ergänzung der MWST im Totalbetrag.
Leistungen wie gewohnt erfassen.
Totalisierung im Register Betrag prüfen.
MWST-Anteil im Total kontrollieren.
Wichtig:
⇾ Leistungserfassung selbst bleibt unverändert.
⇾ MWST erscheint automatisch im Total.
Rechnungsdruck
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Drucken von Rechnungen inklusive MWST-Ausweis.
Rechnung generieren.
MWST-Anzeige unterhalb der Totalisierung prüfen.
Trennung zwischen Normal- und Sondersatz kontrollieren.
Wichtig:
⇾ MWST ist immer bereits im Total enthalten.
MWST-Abrechnung – Übersicht
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Zwei Varianten stehen für die MWST-Abrechnung zur Verfügung: Saldosteuersatz oder effektive Abrechnung.
Variante 1 – Saldosteuersatz
Berechnung der MWST über vereinbarte Umsätze anhand der Saldosteuersätze.
Prüfen, ob Bewilligung für Saldosteuersatz vorliegt.
Menü öffnen: Listen ⇾ Auswahl ⇾ Leistungen ⇾ Mehrwertsteuer Leistungsabrechnung.
Zeitraum korrekt einstellen.
Umsatzwerte pro Kategorie übernehmen.
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MWST gemäss Saldosteuersätzen berechnen:
⇾ 0,1 % für Fremdlaborkosten
⇾ 2,0 % für Materialien und Medikamente Total zusammenstellen.
Werte in das ESTV-Abrechnungsformular übertragen.
Beispiel:
Labor extern mit MWST Fr. 65925.00 0,1 % Fr. 65.95
Medikamente und Materialien Fr. 52986.85 2,0 % Fr. 1059.75
Total Mehrwertsteuer Fr. 1125.70
Die Werte sind mit dem entsprechenden MWST-Abrechungsformular von der ESTV einzureichen.
Wichtig:
⇾ Maximale Anzahl Saldosteuersätze: zwei.
⇾ Halbjahresabrechnung ausreichend.
Variante 2 – Effektive MWST-Berechnung
Berechnung der MWST anhand der tatsächlichen Werte je Kategorie.
Menü öffnen: Extras ⇾ Einstellungen ⇾ Mehrwertsteuer Steuerformular.
Alle einzelnen Werte aus den Auswertungen übernehmen.
Formular ausfüllen.
Formular drucken und der ESTV einreichen.
Wichtig:
⇾ Hoher Aufwand durch detaillierte Margenberechnungen.
⇾ Quartalsabrechnung erforderlich.
⇾ Empfehlung: Nur nach Rücksprache mit Treuhänder anwenden.
Fragen
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Hinweise zu Support, Treuhandberatung und Kontakt zur ESTV.
Bei Fragen zu Auswertungen oder Listen Support kontaktieren.
Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen Treuhänder einbeziehen.
Für MWST-spezifische Fragen ESTV über Kontaktformular kontaktieren.
⇾ Kontakt Mehrwertsteuer